Arbeitsproben: Praxistest für die Beschäftigung als qualifizierte Arbeitskraft

Im Zuge der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit mehrjähriger Berufserfahrung erleichtert. Personen mit ausgeprägter Berufserfahrung können seit März 2024 – unter bestimmten Voraussetzungen – unmittelbar als qualifizierte Arbeitskraft in Deutschland beschäftigt werden. Ein Anerkennungsverfahren ist dabei nicht erforderlich. Das Gesetz sieht einige Bedingungen vor, darunter ein Bruttojahresgehalt von mindestens 43.470 Euro (im Jahr 2025). Wenn Sie ein tarifgebundener Betrieb und die neuen Mitarbeitenden dementsprechend nach Tarifvertrag entlohnen, können Sie von dieser Gehaltsschwelle nach unten abweichen.

Mit dem Projekt Future International Talents for German Climate Businesses ermöglichen wir es Ihnen, von dieser neuen Regelung Gebrauch zu machen und qualifizierte Arbeitskräfte aus Usbekistan oder Kolumbien über diesen Zuwanderungsweg einzustellen (siehe § 19 Absatz 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV). Wir sprechen im Projekt in diesem Fall von einer Rekrutierung über Weg 2.

Um sicherzustellen, dass die Bewerber die erforderlichen berufspraktischen und fachlichen Fähigkeiten mitbringen, die im jeweiligen Gewerk erforderlich sind, setzen wir auf ein praxisnahes Instrument zur Auswahl geeigneter Kandidaten: die Arbeitsprobe. Speziell für das Projekt entwickelten fünf Berufsexperten gewerkespezifische Aufgaben, die sich an der Berufspraxis in Deutschland orientieren. Im Dezember 2024 wurden die Arbeitsproben während einer Expertenreise in Usbekistan mit lokalem Fachpersonal erprobt und simuliert. Diese werden im Auswahlverfahren von Bewerber angewendet, die als qualifizierte Arbeitskraft in Deutschland arbeiten und damit über Weg 2 rekrutiert werden können.

Deutscher Berufsexperte und usbekisches Fachpersonal in einem Berufsbildungszentrum in Taschkent.

Deutscher Berufsexperte und usbekisches Fachpersonal in einem Berufsbildungszentrum in Taschkent. (Foto: HWK Koblenz)

Derzeit wird die Durchführung von Arbeitsproben ausschließlich in Usbekistan und den folgenden Berufen angeboten:

  1. Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  2. Elektroniker
  3. Kfz-Mechatroniker
  4. Maurer
  5. Metallbauer

Die Bewerber des Wegs 2 absolvieren die mehrstündigen Arbeitsproben in einem dafür geeigneten und entsprechend ausgestatteten Berufsbildungszentrum unter Anleitung und Beobachtung erfahrener usbekischer Fachexperten. Dabei werden praktische Fertigkeiten, Fachwissen und berufliche Handlungsfähigkeit direkt überprüft. Nur diejenigen, deren Arbeitsproben eine positive Bewertung erhalten, gelangen in die engere Auswahl und werden anschließend interessierten Handwerksbetrieben vorgestellt. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies: Sie erhalten Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften, deren Kompetenzen im Vorfeld geprüft und nachgewiesen wurden.

Im Mittelpunkt des Projekts stehen Handwerksberufe, die einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz in Deutschland leisten. Falls Sie aktuell auf der Suche nach qualifizierten Arbeits- und Fachkräften im Klimahandwerk sind und sich vorstellen können, internationale Mitarbeitende einzustellen, schauen Sie sich gerne auf unserer Projekthomepage um oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige Handwerksorganisation. Dort stehen Ihnen für weitere Informationen die Fachkräfteeinwanderungsberatenden zur Verfügung, die Sie während des gesamten Einwanderungs- und Integrationsprozesses unterstützen.